Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung
Ziel:
- Das vorrangige Ziel der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ist es, den Teilnehmenden ab der Arbeitsaufnahme zu begleiten, das Leistungsvermögen der Teilnehmenden zu verbessern, die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und perspektivisch den Übergang in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen.
Weitere Leistungen:
- Bei Teilnehmenden nach § 16e SGB II gilt es die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern und damit eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.
- Bei Teilnehmenden nach § 16i SGB II gilt es vorzeitige Abbrüche zu verhindern, regelmäßig die Integrationsfortschritte zu überprüfen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung sowohl während der laufenden Förderung als auch zu deren Ende zu unterstützen und zu begleiten.
- Auch die Arbeitgeber der Teilnehmenden werden bei der Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses unterstützt, indem den Teilnehmenden die betrieblichen und sozialen Anforderungen des Arbeitsgebers vermittelt werden und sie dabei unterstützt werden, die Anforderungen des Arbeitsgebers schrittweise umzusetzen.
Ihr Ansprechpartner

Thomas Hahn
036 44 - 54 36-124